Coronavirus

Empfehlungen der Schweizer Bischofskonferenz vom 17.3.2020

Der Bundesrat hat am 16. März 2020 die Situation in der Schweiz als «ausserordentliche Lage» gemäss Epidemiengesetz eingestuft und seine Massnahmen verschärft.

 

Die Schweizer Bischofskonferenz erlässt mit Rücksicht darauf folgende Empfehlungen und passt ihre bereits via Medienmitteilungen vom 5. März 2020 und 13. März 2020 verbreiteten Empfehlungen an:

–      Die Anordnungen von Bund und Kantonen sind zu strikte befolgen. Ebenso die diözesanen Vorschriften.

–      Die Hygienemassnahmen und das Distanzhalten sind entscheidend. Der Schutz der Risikogruppen hat erste Priorität.

–      Wer Grippesymptome hat oder zu den Risikogruppen gehört, bleibt zu Hause.

–      Alle öffentlichen Gottesdienste und religiösen Versammlungen sind untersagt.

–      Sämtliche Taufen, Erstkommunionfeiern, Firmungen und Hochzeiten werden verschoben. Begräbnisfeiern können unter strengen Auflagen stattfinden. Sie werden so einfach wie möglich und mit so wenigen Personen wie möglich gefeiert.

–      Die Eucharistiefeier darf und soll von den Priestern nur noch privat gefeiert werden.

–      Die Bischöfe entbinden von der Sonntagspflicht.

–      Sämtliche Veranstaltungen der Pfarreien, anderssprachigen Missionen und Fachstellen sind untersagt.

–      Verantwortlich für Entscheide und ihre Umsetzung sind weiterhin die Leitungen der Pfarreien, anderssprachigen Missionen und Fachstellen im Gespräch mit den Anstellungsbehörden und den pastoralen Räten.

–      Die Kirchen bleiben für das persönliche Gebet offen.

–      Die Weihwasserbecken sind zu leeren.

–      Grundsätzlich wird die Krankenkommunion nicht mehr nach Hause gebracht. Die einzige Ausnahme ist das Viaticum.

–      Der Empfang des Beichtsakramentes ist nur im Rahmen der Einzelseelsorge möglich.

–      Der Besuch in Alters- und Pflegeheimen ist im Voraus mit der Hausleitung abzusprechen.

–      Spezialseelsorgerinnen und Spezialseelsorger sprechen mit der Leitung ihrer lnstitution ihren Dienst ab.

Die SBK fordert alle auf, in Selbstverantwortung ihren Teil zur Eindämmung dieser Pandemie beizutragen.

Diese Empfehlungen gelten bis auf Weiteres.

 

Übersicht der Massnahmen der Bistümer

Bistum Basel

Bistum Chur

Bistum St. Gallen

Bistum Lausanne-Genf-Freiburg

Bistum Sitten

Bistum Lugano

Die SBK empfiehlt für alle am Coronavirus Erkrankten sowie für das medizinische Fachpersonal zu beten. Sie ruft dazu auf, wegen der besonderen Lage, nicht in Panik zu verfallen, sondern Ruhe zu bewahren und das Vertrauen in unseren Herrn zu wahren.

 

Gebet für Betroffene und andere

Beten wir für alle Menschen, die am Corona-Virus erkrankt sind,

für alle, die Angst haben vor einer Infektion,

für alle, die sich nicht frei bewegen können,

für die Ärztinnen und Pfleger, die sich um die Kranken kümmern,

für die Forschenden, die nach Schutz und Heilmittel suchen,

dass Gott unserer Welt in dieser Krise seinen Segen erhalte.

 

Allmächtiger Gott, du bist uns Zuflucht und Stärke,

viele Generationen vor uns haben dich als mächtig erfahren,

als Helfer in allen Nöten.

Steh allen bei, die von dieser Krise betroffen sind,

und stärke in uns den Glauben, dass du dich um jede und jeden von uns sorgst.

Darum bitten wir durch Christus, unseren Herrn.

 

Freiburg, 17. März 2020

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Dr. Erwin Tanner-Tiziani

Generalsekretär

Schweizer Bischofskonferenz
Alpengasse 6, Postfach 278
1701 Freiburg i. Ü.
Tel. +41 26 510 15 15, Mobil +41 79 552 04 40
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