Organisation
von migratio
migratio ist die Dienststelle der Schweizer Bischofskonferenz für die Seelsorge für die Migranten und Menschen unterwegs. Ihr Sitz ist in Fribourg.
Die Dienststelle migratio ist seelsorglich der Schweizer Bischofskonferenz, vertreten durch deren Delegierten, gegenüber verantwortlich. Sie ist administrativ dem Verein „Schweizerische Bischofskonferenz“, vertreten durch das Kuratorium, unterstellt.
Sie ist als selbstständige Dienststelle dem Generalsekretariat der Schweizer Bischofskonferenz angegliedert.
Die Organe von migratio
a) das Kuratorium
b) der Nationaldirektor
c) das Sekretariat
d) die Kommissionen (Pastoralkommission, Sozialkommission, Finanz- und Planungskommission)
e) die Kontrollstelle
Das Kuratorium
1. Das Kuratorium ist das Aufsichts- und Begleitorgan für die Dienststelle migratio. Es arbeitet im
Auftrag und unter der Verantwortung des Vereins "Schweizerische Bischofskonferenz".
2. Das Kuratorium besteht aus fünf Mitgliedern: dem von der SBK berufenen Präsidenten, den
Präsidenten der drei Kommissionen und dem Generalsekretär der SBK.
3. Das Kuratorium vertritt migratio gegenüber Dritten, überwacht die Erledigung von Aufträgen der
Bischofskonferenz und/oder der sprachregionalen Ordinarienkonferenzen, schliesst im Auftrag
des Vereins SBK die erforderlichen Verträge ab und erledigt alle Geschäfte, die nicht durch das
Reglement dem Generalsekretariat der Bischofskonferenz vorbehalten sind.
4. Das Kuratorium erstellt das Budget für die Dienststelle migratio und überwacht die Verwendung der
migratio zur Verfügung gestellten finanziellen Mittel.
5. Das Kuratorium ist im Rahmen des Budgets zuständig für die Organisation der Dienststelle, die
Anstellung der erforderlichen Mitarbeiter, die Miete der Lokalitäten und die Anschaffung des nötigen
Mobiliars.
6. Das Kuratorium kann für das Studium besonderer Fragen spezielle Arbeitsgruppen bestellen oder
Experten beiziehen.
Der Nationaldirektor
1. Der Nationaldirektor wird - auf Vorschlag des Kuratoriums - von der Schweizer Bischofskonferenz
für die Dauer von 5 Jahren ernannt. Wiederwahl ist möglich.
2. Die Aufgaben des Nationaldirektors werden von der SBK festgelegt. Es sind namentlich folgende:
a) Er leitet die Dienststelle migratio unter der pastoralen Verantwortung der Bischofskonferenz
(vertreten durch den Delegierten für die Seelsorge für die Migranten und Menschen unterwegs).
Als solcher nimmt er an den Sitzungen des Kuratoriums und der Kommissionen von migratio mit
beratender Stimme teil.
b) Er nimmt die Beziehungen zwischen der Schweizer Bischofskonferenz und den
Bischofskonferenzen der Herkunftsländer der Migranten wahr.
c) Er führt die Beschlüsse und Aufträge der Schweizer Bischofskonferenz aus.
d) Er macht die Vorschläge für Pastoral- und Personalplanung, Stellenbesetzung und
Finanzierungsregelung für überdiözesane und überkantonale Seelsorgestellen für Migranten und
Menschen unterwegs.
e) Er ist zuständig für die Begleitung und Betreuung der Nationalen Koordinatoren in der
Wahrnehmung ihrer Aufgaben.
f) Er erarbeitet Entscheidungshilfen, Stellungnahmen, Berichte, pastorale Arbeitshilfen im Bereich
der Seelsorge für die Migranten und Menschen unterwegs.
g) Er fördert die Zusammenarbeit zwischen Pfarreien und Seelsorgestellen für Migranten und
Menschen unterwegs.
h) Er wirkt mit in kirchlichen, ökumenischen, staatskirchenrechtlichen, staatlichen, sozialen und
internationalen Gremien.
i) Er nimmt die Informations- und Öffentlichkeitsarbeit von migratio wahr.
Das Sekretariat
1. Das Sekretariat steht unter der Leitung und direkten Verantwortung des Nationaldirektors von
migratio.
2. Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Sekretariates werden vom Nationaldirektor vorgeschlagen
und vom Kuratorium gewählt.
3. Das Sekretariat führt alle Arbeiten aus, die sich aus dem Auftrag der Schweizer Bischofskonferenz
an migratio als ihrer Dienststelle für Seelsorge für die Migranten und Menschen unterwegs ergeben.
Die Kontrollstelle
Die Funktionen der Kontrollstelle werden einer anerkannten Treuhandgesellschaft übertragen.